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Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen

12. November 2008

München, im August 2008: Am 20.06.2008 ist das Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet worden. Die Mahnverfahren werden innerhalb von Europa standardisiert und damit kostengünstiger. Außerdem wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt. „Das bedeutet eine große Erleichterung für Privatpersonen und Unternehmer“, so die Kanzlei Auer Witte Thiel.

Auer Witte Thiel begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt für die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit innerhalb Europas. „Die vereinfachten Verfahrensweisen verhelfen Privatpersonen und Unternehmern schneller zu ihrem Recht“, erklärt die Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein Beispiel: Eine Studentin bestellt über das Internet bei einem Londoner Händler einen Computer. Dieser weist aber nicht die bestellte technische Ausstattung auf, weshalb die Studentin sofort vom Kaufvertrag zurücktritt und den PC wieder nach London sendet. Doch der Händler zahlt trotz mehrfacher Aufforderung das Geld nicht zurück. Bisher war die Durchsetzung einer solchen Forderung kompliziert und ineffektiv.

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